Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS) – Zusätzliche Daten werden ab 05. Mai 2026 Pflicht
Die für WKS zusätzlich benötigten Daten im Anmeldefall DUX ohne MRN sind ab dem 05. Mai 2026 in den DAKOSY Schnittstellen verpflichtend anzugeben.
Diese Daten können, wie in ZAPP Rundbrief Nr. 48 und Nr. 49 beschrieben, per HDS bzw. Port Order XML Schnittstelle übergeben werden. WKS wird in der GM01 Schnittstelle nicht mehr umgesetzt.
Die Umstellung von EAS auf WKS kann erst erfolgen, wenn die zusätzlichen Daten geliefert werden und muss nach aktueller Information vom Zoll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
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